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BF 17
Bgleitetes Fahren ab 17

Der ursprünglich bis zum 31.12.2010 befristete Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ wird verbindlich in das geltende Recht aufgenommen. Ab dem 01.01.2011 verliert es den Modellstatus und ist unbegrenzt in der ganzen Bundesrepublik gültig. Hintergrund ist die wesentlich geringere Unfallhäufigkeit der Fahranfänger, die am begleiteten Fahren teilgenommen haben.

Die Eckdaten werden sich gegenüber dem Modellversuch nicht verändern und können der Informationsseite des Landesbetriebes Verkehr (LBV) entnommen werden. Bitte klicken Sie hier.