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Fördermitgliedschaft

Durch die vielschichtigen Kontakte, die durch die aktive Vertretung der Mitglieder entstehen, kam immer wieder die Frage auf, auch ohne Fahrlehrerschein dem Verband Unterstützung zukommen zu lassen. Diesem Anliegen trägt der Verband mit seiner Mitgliedschaft für Fördermitglieder Rechnung. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.

Ehrenmitgliedschaft
Außenstehende, die dem Verband oder dem Berufsstand außerordentliche Dienste geleistet haben, können zu Ehrenmitgliedern gewählt werden. Ehrenmitglieder unterliegen nicht der Beitragspflicht und haben kein Stimmrecht

Ehrenvorsitz

Mitglieder, die mindestens 10 Jahre dem Vorstand angehört haben, können zum/zur Ehrenvorsitzenden gewählt werden. Er/sie unterliegt nicht der Beitragspflicht. Aufgabe des Ehrenvorsitzenden ist es, bei Bedarf, den Verband nach außen zu repräsentieren und dem Vorstand als Berater zur Verfügung zu stehen.