Fahrlehrerverband Hamburg e.V.

Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas

Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa oder ein Kleinkraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h führen möchte, benötigt dafür erst einmal keinen Führerschein, sondern eine sogenannte Prüfbescheinigung. 

Die Prüfbescheinigung wird erlangt, wenn 

  • in einer Fahrschule sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten am theoretischen Unterricht teilgenommen wurde, 
  • eine Doppelstunde zu 90 Minuten praktischen Unterricht absolviert wurde
  • und eine theoretische Fahrerlaubnisprüfung bestanden wurde.

Unter diesen Voraussetzungen wird von der prüfenden Stelle (in Hamburg dem TÜV HANSE) eine Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas ausgestellt. Diese muss bei allen Fahrten mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Teilweise bieten auch Schulen die Mofaausbildung in einem Projekt an. Auch hier gilt, dass eine Theorieprüfung abzulegen ist, um die Mofa-Prüfbescheinigung zu erhalten.

Ausnahmen:

  • Wer einen Führerschein, egal welcher Fahrerlaubnisklasse besitzt, darf auch Mofas fahren. 
  • Wer vor dem 01. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet hatte, darf ebenfalls ohne Theorieprüfung Mofas führen.