Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa oder ein Kleinkraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h führen möchte, benötigt dafür erst einmal keinen Führerschein, sondern eine sogenannte Prüfbescheinigung.
Die Prüfbescheinigung wird erlangt, wenn
Unter diesen Voraussetzungen wird von der prüfenden Stelle (in Hamburg dem TÜV HANSE) eine Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas ausgestellt. Diese muss bei allen Fahrten mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Teilweise bieten auch Schulen die Mofaausbildung in einem Projekt an. Auch hier gilt, dass eine Theorieprüfung abzulegen ist, um die Mofa-Prüfbescheinigung zu erhalten.
Ausnahmen: