Kabinett beschließt wichtige gesetzliche Grundlage für digitalen Führerschein und Digitalisierung von Fahrzeugdokumenten
Schnieder: Wir machen Digitalisierung spürbar
Die Bundesregierung hat heute den von dem Bundesminister für Verkehr vorgelegten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Er legt die Grundlage für digitale Leistungen im Bereich Verkehr. Die Änderungen sind Voraussetzung, um die weiteren Einzelheiten dieser Projekte zu regeln.
Bundesminister Patrick Schnieder:
Wir im BMV bringen die Digitalisierung von Verwaltung und Verkehr entschlossen voran – für einen handlungsfähigen Staat und eine moderne Infrastruktur, die den Alltag der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen erleichtert. Der Gesetzentwurf macht Digitalisierung spürbar – denn er enthält konkrete Maßnahmen, die unser tägliches Leben direkt verbessern. Er bildet zum Beispiel die Basis für die Digitalisierung des Führerscheins und der Fahrzeugpapiere, damit künftig der Kartenführerschein oder der Papier-Fahrzeugschein zuhause bleiben können und die Dokumente digital über das Smartphone nachweisbar sind.
Die konkreten Maßnahmen im Einzelnen:
Digitaler Führerschein: Der Gesetzentwurf legt die Rechtsgrundlagen für die Einführung eines digitalen Führerscheins. Künftig kann der Kartenführerschein zuhause bleiben, weil das Dokument über das Smartphone abrufbar sein wird und somit digital nachweisbar ist. Dies erleichtert Bürgerinnen und Bürger im Alltag, z. B. bei der Nutzung von Mietwagen- und Carsharing-Angeboten. Ziel ist, den nationalen digitalen Führerschein Ende 2026 zur Verfügung zu stellen, d. h. deutlich vor dem Einführungsdatum 2030 für den einheitlichen und EU-weit gültigen digitalen Führerschein. Von Beginn an werden die technischen Vorgaben für die EUDI-Wallet mitgedacht.
Digitale Parkraumkontrolle: Mit dem Gesetzentwurf werden den Kommunen zeitgemäße Handlungsspielräume für eine wirksame Parkraumbewirtschaftung gegeben. Vielerorts herrscht in dem personalintensiven Bereich der Parkraumüberwachung schon heute Personalmangel. Der Ersatz von Papier-Parkscheinen durch eine kennzeichenbasierte Kontrolle mittels Scan-Fahrzeugen steigert die Effektivität von Parkraumkontrollen.
Die Kontrolle geht schneller und ist genauer. Auch Autos, die beispielsweise Rettungswege oder Radwege blockieren, können schneller erkannt werden, was die Verkehrssicherheit erhöht.
Fahrzeugdaten: Die Fahrzeugdaten in den Datenbanken des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) sollen zeitgemäß digital und adressatenfreundlicher nutzbar gemacht werden. Das KBA wird auf der Internetseite einen einfachen Zugang einrichten, um auf technische Fahrzeugdaten zugreifen zu können. Mit der jeweiligen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (sog. Fahrgestellnummer) kann künftig jeder Auskünfte über Fahrzeugrückrufe sowie über die technischen Daten eines Fahrzeugs (sog. Übereinstimmungsbescheinigungen) fahrzeuggenau abrufen. Für die Inbetriebnahme dieser Angebote bedarf es der datenschutzrechtlichen Grundlagen in diesem Gesetzentwurf.
Zur Steigerung der Verkehrssicherheit enthält der Gesetzentwurf darüber hinaus folgende Änderung:
Punktehandel: Um die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen, wird der sogenannte Handel mit Punkten für Verkehrsverstöße ausdrücklich verboten. Das Verbot betrifft auch dessen Angebot und bloße Versuche. Gewerbsmäßige Handlungen werden sanktioniert und sind mit einer hohen Geldbuße bis zu 30.000 Euro bedroht. Damit sollen insbesondere gewerbliche Anbieter abgeschreckt werden, die Ermittlung zu Verkehrsverstößen und ihre Folgen auf andere Personen abzulenken. Es ist untragbar, dass solche Angebote nach Verkehrsverstößen die vermeintliche Möglichkeit eröffnen, sich der Geldbuße, dem Fahrverbot und den Punkten für seinen Verkehrsverstoß zu entziehen.