Fahrlehrerverband Hamburg e.V.

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)

Die Erfahrungen mit dem Begleiteten Fahren ab 17 sind auch in Deutschland durchweg positiv. Diese Art in den motorisierten Straßenverkehr einzusteigen hat dazu geführt, dass sich die Unfallzahlen der jungen Fahranfänger um mehr als 20% reduziert haben. BF17 ist ein Erfolgsmodell.

Die Erfahrung hat aber auch gezeigt, dass die Begleitphase so lang wie möglich andauern sollte. Am Besten ist dies umzusetzen, indem bereits mit 16 1/2 die Ausbildung begonnen wird. Schließlich kann die Theorieprüfung bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17ten Geburtstag abgelegt werden. Und dann heißt es, so viel fahren wie möglich! Wann immer die Begleiter, schließlich können es mehrere sein, Zeit haben, sollte diese genutzt werden. Schließlich muss sich die so wichtige Erfahrung erfahren werden.

Wer darf begleiten?

Der Begleiter

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

Welche weiteren Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Die begleitende Person darf den BF17-Inhaber nicht begleiten, wenn sie

  • 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,
  • unter der Wirkung von Cannabis, Heroin, Cocain, Amfetamin, Designer-Amfetamin, Metamfetamin steht.

Wie viele Punkte habe ich?

Sie wissen nicht, ob oder mit wie vielen Punkten Sie im Fahreignungsregister belastet sind? Dann haben Sie die Möglichkeit sich schnell und unkompliziert danach zu erkundigen.

Punkteabfrage auf dem Postweg

  • mit Ihren Personaldaten und einer amtlich beglaubigten Unterschrift oder
  • mit Ihren Personaldaten, Ihrer persönlichen Unterschrift und der Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses

an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.

Punkteabfrage Online (Auskunft erfolgt noch schriftlich per Post)

Sie benötigen dafür einen neuen Personalausweis (nach dem 01.11.2010 ausgestellt) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und eine AusweisApp.