Die Erfahrungen mit dem Begleiteten Fahren ab 17 sind auch in Deutschland durchweg positiv. Diese Art in den motorisierten Straßenverkehr einzusteigen hat dazu geführt, dass sich die Unfallzahlen der jungen Fahranfänger um mehr als 20% reduziert haben. BF17 ist ein Erfolgsmodell.
Die Erfahrung hat aber auch gezeigt, dass die Begleitphase so lang wie möglich andauern sollte. Am Besten ist dies umzusetzen, indem bereits mit 16 1/2 die Ausbildung begonnen wird. Schließlich kann die Theorieprüfung bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17ten Geburtstag abgelegt werden. Und dann heißt es, so viel fahren wie möglich! Wann immer die Begleiter, schließlich können es mehrere sein, Zeit haben, sollte diese genutzt werden. Schließlich muss sich die so wichtige Erfahrung erfahren werden.
Der Begleiter
Die begleitende Person darf den BF17-Inhaber nicht begleiten, wenn sie
Sie wissen nicht, ob oder mit wie vielen Punkten Sie im Fahreignungsregister belastet sind? Dann haben Sie die Möglichkeit sich schnell und unkompliziert danach zu erkundigen.
Punkteabfrage auf dem Postweg
an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.
Punkteabfrage Online (Auskunft erfolgt noch schriftlich per Post)
Sie benötigen dafür einen neuen Personalausweis (nach dem 01.11.2010 ausgestellt) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und eine AusweisApp.