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BVF+DFA: Stellungnahme zum Referentenentwurf der Reform

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Fehlgehende Grundannahmen und Prämissen des Referentenentwurfs
Der Referentenentwurf stützt sich auf sachlich unzutreffende Annahmen und Prämissen und geht damit bereits von einer verzerrten Tatsachengrundlage für die rechtliche Ausgestaltung aus. Die auf diesem verzerrten Tatsachenbild aufbauenden Regelungen bleiben damit notgedrungen praxisfremd und wenig praktikabel. Dies umfasst insbesondere die prognostizierten Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf Wirtschaft und Gesellschaft (hierzu unter a)), die Annahme, dass OFSA II als Alternative auszuschließen ist (hierzu unter b)), die Behauptung, dass mit der sogenannten Laienausbildung ein System etabliert werde, das sich so in vergleichbaren Nachbarländern bereits bewährt hätte (hierzu unter c)) sowie die Prämisse, dass die Laienausbildung zunächst erprobt werden müsse (hierzu unter d)). Im
Einzelnen: …

Die vollständige Stellungnahme sowie die beiden Anlagen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Verlinkungen.

BVF+DFA: Stellungnahme zum Referentenentwurf der Reform

Anlage 1 – Gutachten Fahrschule

Anlage 2 – Führerscheinreform-Quo vadis-Dr. Antje Weiss