Fahrlehrerverband Hamburg e.V.

Fahrausbildung

Die Fahrausbildung in Deutschland unterliegt einem gesetzlich geregelten Rahmen, der Fahrschülerausbildungs-Ordnung (FahrschAubO).

Das Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer, sowie die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.

Aber fangen wir am Anfang an. Der Weg zum Führerschein führt in Deutschland und den meisten anderen Ländern über eine Fahrschule. Dort wird mit Ihnen ein Ausbildungsvertrag geschlossen, der die Details, wie bspw. den Preis, die Stornierungsmodalitäten etc. regelt. Jetzt kann es losgehen. Sie besuchen den Theorieunterricht und nehmen Fahrstunden.

Beides wird nach einem Ausbildungsplan durchgeführt, der alles beinhaltet, was Sie für Ihr späteres Kraftfahrerleben benötigen. Wenn der Fahrlehrer sich davon überzeugt hat, dass Sie alle Verkehrszeichen und - regeln gelernt und verstanden haben, gehen Sie zur Theorieprüfung. Am Ende Ihrer Fahrschulzeit steht noch die praktische Prüfung an und dann haben Sie es geschafft.

In einer Großstadt wie Hamburg benötigt ein Fahrschüler im Durchschnitt insgesamt ca. 50 Fahrstunden. Das bedeutet, dass es Menschen gibt, die mit 30 Fahrstunden die Prüfung bestehen, aber auch welche, die 60 und mehr benötigen. Das hängt auch davon ab, welcher Stellenwert der Fahrausbildung beigemessen wird.

Unser Tipp: 

Planen Sie feste Zeitfenster ein, in die Ihre Führerscheinausbildung passt. Gehen Sie vorbereitet in die Fahrschule. Lernen Sie die Regeln nicht nur im Theorieunterricht, sondern auch zu Hause. Bereiten Sie sich auch auf die Fahrstunden vor, indem Sie die Lerninhalte, die Ihnen Ihr Fahrlehrer in der letzten Fahrstunde mitgeteilt hat, im Buch oder im Internet nachlesen.

Was muss ich wissen und können?

Das Antragsverfahren

Damit am Ende ein Führerschein herauskommt, muss am Anfang der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stehen. Die Hamburger Fahrschulen übernehmen das idR als Serviceleistung für Sie. Die zuständige Behörde ist der...

Die Theorieausbildung

Es ist kein Geheimnis, dass die Führerscheinausbildung einen theoretischen und einen praktischen Teil hat. Der Theorieteil hat einen Umfang von...

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Die praktische Ausbildung

Die erste Fahrstunde ist für die meisten Fahrschüler eine spannende Angelegenheit. Alles ist neu und unbekannt und das...

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Wie finde ich eine gute Fahrschule?

Einen Führerschein macht man meistens nur einmal im Leben. Es fehlt demnach an Vergleichsmöglichkeiten. Aber dafür hat man ja eine Familie oder Freunde und Bekannte. Fragen Sie doch einmal herum, wer „seine“ Fahrschule empfehlen kann, denn das ist immer noch die häufigste Auswahlmethode. 

Sie können den Check aber auch selbst machen. Hier ein paar Tipps dazu:

  • Ist der Unterrichtsraum für Sie gut zu erreichen?
  • Sind die Büromitarbeiter freundlich und geduldig?
  • Informiert Sie die Fahrschule auch über die anfallenden Nebenkosten (z.B. Lehrmaterial, Behördengebühren)?
  • Besteht die Möglichkeit vor Vertragsabschluss einmal kostenlos und unverbindlich am Theorieunterricht   teilzunehmen?
  • Gestaltet der Fahrlehrer den Unterricht vielseitig und lehrreich?
  • Gibt es einen nachvollziehbaren Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung?

Weitere Kriterien können sie der "Checkliste Fahrschule" entnehmen, die hier als Download angehängt ist.

Die Fahrausbildung verläuft nicht so, wie gedacht?

Es gibt immer einmal wieder Gründe zur Unzufriedenheit, schließlich arbeiten hier Menschen miteinander. 

Es gibt, wie so oft im Leben mehrere Weg aus der Misere. Der erste Schritt sollte das Gespräch mit dem Fahrlehrer sein. Ist es ein Angestellter, hilft häufig auch den Fahrschulinhaber einzubinden. Ein fahrschulinterner Wechsel des Fahrlehrers ist in Beschwerdefällen die Möglichkeit mit dem geringsten Aufwand.

Klappt das nicht, kann der Bewerber jederzeit den Vertrag schriftlich kündigen und seine Ausbildung in einer anderen Fahrschule fortsetzen. Das wiederum ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, die sich jedoch rentieren, wenn dadurch die Fahrausbildung strukturiert weitergeführt werden kann. 

Folgende Kosten können anfallen:

  • Neuer Grundbetrag in einer häufig verhandelbaren Höhe, da idR die Vorleistungen der vorherigen Fahrschule angerechnet werden
  • Fahrschulwechsel-Gebühren zu entrichten bei der Führerscheinstelle und bei der Technischen Prüfstelle.
  • Weitere Fahrstunden mit dem neuen Fahrlehrer

Bei schwerwiegenden Verstößen der Fahrschule, etwa gegen die Fahrschüler-Ausbildungsordnung, bei Betrug oder gar sexueller Belästigung sollte in jedem Fall die Aufsichtsbehörde eingeschaltet werden. Eine umfangreiche Beratung erhalten Sie in der Geschäftsstelle unseres Verbandes.