Seit dem 01.01.2018 gelten veränderte Fortbildungspflichten für Fahrlehrer. Neben der zusätzlichen Verpflichtung für Ausbildungsfahrlehrer wurde auch eine Bonus-Regelung eingeführt.
Zum besseren Verständnis hat der Fahrlehrerverband Hamburg e.V. ein ca. siebenminütiges Video erstellt, das die wichtigsten Sachverhalte erläutert. Es ist auf YouTube hinterlegt.
Eine Fortbildung zielt auf jene Qualifikationen, die bereits in der Ausbildung erworben wurden. Sie sollen erhalten, erweitert und der technischen Entwicklung angepasst werden. Für Fahrlehrer besteht auch aus diesem Grund eine gesetzlich geregelte Fortbildungspflicht (§ 53 FahrlG). Um weiterhin Fahrschüler ausbilden zu dürfen, müssen sie dieser nachkommen.
Der Fortbildungsumfang ist mit mindestens drei Tagen alle vier Jahre festgelegt. Davon abweichend können die drei Tage auch gesplittet werden. Dann sind jedoch vier Tage innerhalb von vier Jahren zu absolvieren. Die meisten Fahrlehrer sind auf einen jährlichen Turnus umgestiegen. So sind sie immer auf dem Laufenden und müssen nicht für drei Tage aus dem Betrieb heraus.
Seit 2018 hat der Gesetzgeber eine Bonusregelung eingeführt. Wer als Fahrlehrer auch die Qualifikation als Ausbildungsfahrlehrer und/oder Seminarleiter besitzt, erhält unter bestimmten Umständen einen Bonustag auf die allgemeine Fortbildung. Nähere Informationen sind im Mitgliederbereich dieser Homepage hinterlegt.
Der Fahrlehrerverband bietet das ganze Jahr über Veranstaltungen an, die nach dem Fahrlehrergesetz als Fortbildung anerkannt sind. Dabei werden immer die aktuellsten Themen behandelt und kompetente Referenten eingeladen. Der Praxisanteil wird idR sehr hoch gehalten. Vielleicht liegt der Zufriedenheitsgrad der Teilnehmer auch deshalb bei über 90%.
(gemäß § 53 Abs. 2 FahrlG)
Wir bieten auch in diesem Jahr wieder eine Fortbildung für ASF Seminarleiter an. Sie findet am 09.05.2023 statt.
(gemäß § 53 Abs. 2 FahrlG)
Die Fortbildungspflicht gilt auch für Fahrlehrer, die den verkehrspädagogischen Teil des Fahreignungsseminars leiten dürfen. Sie haben innerhalb von zwei Jahren einen Tag Fortbildung nachzuweisen. Der Fahrlehrerverband bietet am 10.05.2023 eine derartige Veranstaltung an.
(gemäß § 53 Abs. 3 FahrlG)
Wir bieten auch in diesem Jahr wieder eine Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer an. Sie findet am 07.06.2023 statt.
Im November (2. - 4.11.2023) und Dezember (7. - 9.12.2023) finden wieder Fortbildungen bei uns im Hause statt. Es werden wie in jedem Jahr wieder aktuelle Themen wie Onlineunterricht, Fahrerassistenzsysteme, Fahrschülerausbildung der Zukunft und Rechtsänderungen aufgegriffen.
Die hinterlegten Dateien sind passwortgeschützt und dadurch nur für die Teilnehmenden der jeweiligen Veranstaltung zugänglich.
Präsentation vom 27. Januar 2023
Präsentation vom 30. Januar 2023
Die Dateien sind mit einem Passwort geschützt, das ausschließlich den Teilnehmer/innen der jeweiligen Veranstaltung bekannt ist.
(gemäß § 53 Abs. 3 FahrlG)
Die Veranstaltung hat am 20. September 2021 stattgefunden.
Für die Teilnehmer ist hier die Präsentation hinterlegt.
Präsentation ASF Seminarleiterfortbildung 25.10.2021
Präsentation ASF Seminarleiterfortbildung 27.10.2021
Die Dateien sind Passwortgeschützt und dürfen ausschließlich von Teilnehmern dieser Veranstaltungen genutzt werden.
Präsentation FES Seminarleiterfortbildung vom 26.10.2021
Die Dateien sind Passwortgeschützt und dürfen ausschließlich von Teilnehmern dieser Veranstaltungen genutzt werden.
Präsentationen der Allgemeinen Fortbildungen Nov.+Dez. 2019
"Aufzeichnung der praktischen Ausbildung / Fahraufgaben" (Referent Michael Witt)
"Motivation und Qualitätskriterien guten Unterrichts" (Referent: Bernd Ehlers)
"Fahranfänger: Hochrisikophase" (Referent Gerhard von Bressensdorf)
"Rechtliches" (Referentin Sabine Darjus)