Fahrlehrerverband Hamburg e.V.

Führerschein auf Probe

1986 wurde der Führerschein auf Probe eingeführt. Hintergrund war und ist die im Verhältnis zu den Gesamtunfallzahlen überproportionale Anzahl verunglückter junger Fahranfänger.

Um dem entgegenzuwirken, ist ein Programm entwickelt worden, dass speziell auf die Einstellung und die Fahrmotive junger Menschen abzielt. Dieses Programm umfasst eine zweijährige Bewährungszeit die jeder Fahranfänger, ob alt oder jung, durchlaufen muss. Wird er während dieser Phase im Straßenverkehr nicht auffällig, so endet die Probezeit ohne weitere Folgen. 

Bei Verstößen wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert. Sie beträgt dann ab Erteilung der Fahrerlaubnis insgesamt vier Jahre.

Der Gesetzgeber hat jedoch auch berücksichtigt, dass manche Auffälligkeit weniger schwerwiegend ist, als eine andere. Somit entstand ein Katalog, in dem die Delikte in A (schwerwiegend) und B (weniger schwerwiegend) aufgeteilt wurden.

Verstößt ein Inhaber des Führerscheins auf Probe gegen Regeln im Straßenverkehr, so ist die Folge, dass die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger, kurz ASF, angeordnet wird. Dies geschieht, wenn ein Delikt nach A oder 2 Delikte nach B begangen wurden.

Die Kurse sind noch unterteilt in „normale“ Aufbauseminare und besondere Aufbauseminare. Ein besonderes Aufbauseminar wird immer dann angeordnet, wenn Alkohol und/oder Drogen im Spiel waren. Diese Seminare finden dann unter der Leitung eines Psychologen statt.

Weitergehende Informationen zu den Aufbauseminaren können auf den Internetseiten des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) eingeholt werden.