Fahrlehrerverband Hamburg e.V.

Die Führerscheinklassen

In Deutschland sind die Fahrerlaubnisse in 16 Klassen eingeteilt. Zusätzlich können die Fahrberechtigungen noch durch Schlüsselzahlen erweitert oder eingeschränkt werden. Die Erlaubnis auch schwerere Anhänger mitzuführen, wird durch das jeweilige E hinter der eigentlichen Fahrerlaubnisklasse gekennzeichnet.

Führerschein und Fahrerlaubnis

Die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen wird durch das Dokument Führerschein nachgewiesen. Die Fahrerlaubnis gilt mit Aushändigung des Führerscheines als erteilt. Längst nicht jeder, der im Besitz eines Führerscheines ist, besitzt auch eine gültige Fahrerlaubnis. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, aber der Führerschein noch nicht bei der zuständigen Stelle abgegeben wurde. 

Die einzelnen Fahrerlaubnisklassen

Klassen im Pkw-Bereich:
B, BE, B mit Schlüsselzahl 96 und B mit Schlüsselzahl 197

Klassen im Motorradbereich:
AM, A1, A2 und A

Klassen im Lkw-Bereich:
C1, C1E, C, CE

Klassen im Bus-Bereich:
D1, D1E, D, DE

Klassen für die Land- und Forstwirtschaft:
L und T

Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Langsame Kraftfahrzeuge mit einer niedrigen bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit dürfen ohne Fahrerlaubnis geführt werden. Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein (außer bei Krankenfahrstühlen) und das Fahrzeug bedienen können.


Zu den fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen gehören

  • motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzig, Elektroantrieb, Leermasse max. 300  kg, zulässige Gesamtmasse maximal 500 kg, Breite maximal 110 cm, nicht mehr als 15 km/h)
  • Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung
  • Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (zum Beispiel Traktoren) bis maximal 6 km/h bbH, auch mit Anhängern
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 6 km/h (z. B. Bagger)
  • Flurförderzeuge bis 6 km/h (z. B. Gabelstapler)
  • einachsige, von Fußgängern an Holmen geführte Zug- und Arbeitsmaschinen (z. B. Einachsschlepper)

Schlüsselzahlen haben Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis

Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein einzutragen. Beziehen sie sich auf  einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse einzutragen. Solche, die für alle erteilten Fahrerlaubnisklassen gelten, sind in der letzten Zeile des Feldes 12 unter den Spalten 9 bis 12 zu vermerken. Die harmonisierten Schlüsselzahlen der Europäischen Union bestehen aus zwei Ziffern (Hauptschlüsselzahlen). Unterschlüsselungen bestehen aus einer Hauptschlüsselzahl (erster Teil) und aus zwei Ziffern und/oder Buchstaben (zweiter Teil). Erster und zweiter Teil sind durch einen Punkt getrennt. Der zweite Teil kann bei bestimmten Verschlüsselungen weitere Ziffern/Buchstaben enthalten. Nationale Schlüsselungen bestehen aus drei Ziffern. Sie gelten nur im Inland. Die einzutragenden Schlüsselzahlen müssen die Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben vollständig erfassen. Für die Hauptschlüsselzahlen 05, 44, 50, 51, 70, 71 und 79 ist die Verwendung von Unterschlüsselungen obligatorisch. Häufungen sind durch Komma und Alternativen durch Schrägstrich zu trennen. Harmonisierte Schlüsselzahlen sind vor den nationalen aufzuführen. Bei der Ausstellung eines Führerscheins ist der Inhaber über die Bedeutung der eingetragenen Schlüsselzahlen zu informieren.

Hier finden Sie die Schlüsselzahlen.