Fahrlehrerverband Hamburg e.V.

Fahrlehrer werden

Die professionelle Fahrausbildung in Deutschland ist eine Errungenschaft, ohne die die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen nicht zu gewährleisten wäre. Durch sie sind hohe Standards gesteckt, die von den Fahrlehrern mit Leben gefüllt werden. Ein Anspruch, der eine gute Fahrlehrerausbildung und viel persönliches Engagement voraussetzt. 

Die Tugenden eines Fahrlehrers kann man wie folgt zusammenfassen:

  • Einfühlungsvermögen
  • Verständnis
  • Fachkompetenz
  • Offenheit
  • und Geduld.

Fahrlehrer benötigen zudem pädagogisches Geschick, müssen zuhören und auch einmal trösten können.

Ist dies genau das, was Sie auszeichnet oder spielen Sie schon mit dem Gedanken, Fahrlehrer zu werden? Hier finden Sie ein paar Eckpunkte zum Beruf:

Grundvoraussetzungen

Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber

  1. mindestens 21 Jahre alt ist, 
  2. der Bewerber geistig und körperlich geeignet ist,
  3. der Bewerber fachlich und pädagogisch geeignet ist,
  4. gegen den Bewerber keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
  5. der Bewerber mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt, 
  6. der Bewerber im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse ist, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
  7. der Bewerber seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt,
  8. der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 7 FahrlG zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
  9. der Bewerber eine Prüfung nach § 8 FahrlG bestanden hat 
    und
  10. der Bewerber über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. 

Die Ausbildung

Die Dauer der Ausbildung beträgt

  1. für die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse BE mindestens zwölf Monate
  2. für die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse A zusätzlich zu der Ausbildung nach Nummer 1 mindestens einen Monat,
  3. für die Fahrlehrerlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse CE oder DE zusätzlich zu der Ausbildung nach Nummer 1 mindestens zwei Monate. 

    Die Ausbildungsfahrschulen in Hamburg, die dem Fahrlehrerverband angehören, finden Sie hier.

Zusammenstellung aller rechtlichen Vorgaben zum Fahrlehrerberuf

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. hat eine Zusammenstellung aller rechtlichen Grundlagen veröffentlicht, die hier eingesehen werden können.

Zusammenstellung

Wir beraten Sie gerne

Was bringt der Beruf mit sich? Gibt es derzeit Bedarf an Fahrlehrern? Wo ist eine Ausbildungsfahrschule zu finden? Antworten auf diese und andere Fragen helfen maßgeblich bei der Entscheidung Fahrlehrer zu werden oder lieber nicht. All diese Dinge können wir, die Vertreter des Berufsstandes, umfassend beantworten. Und das zudem ganz unabhängig von wirtschaftlichen Interessen.

Die Informationsveranstaltungen finden online via Zoom statt.

Den nächsten Termin inkl. der Möglichkeit sich anzumelden, finden Sie, wenn Sie hier klicken. 

Wir beginnen jeweils um 10.00 Uhr und haben inkl. der Beantwortung von Fragen ca. 1 1/2 Stunden eingeplant.

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