Das Verkehrsministerium hat das Problem und Ziel wie folgt definiert:
Problem und Ziel
Die Fahrschulausbildung soll an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Forschung angepasst und zukunftsfähig gestaltet werden. Diese Modernisierung erfordert auch rechtliche Änderungen im Fahrlehrergesetz. Weitere Änderungen stehen im Zusammenhang mit der Reform der Fahrschulausbildung mit dem Ziel, die Kosten für den Führerscheinerwerb zu reduzieren. Darüber hinaus haben sich im Vollzug des zum 1. Januar 2018 neu gefassten Fahrlehrergesetzes Änderungsbedarfe ergeben, um insbesondere Verwaltungsverfahren zu optimieren und unnötige bürokratische Anforderungen zu beseitigen. Außerdem hat die Europäische Kommission die Regelungen für Inhaber von Befähigungsnachweisen aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens beanstandet, sodass auch hier Änderungsbedarf besteht
Die Lösung wird wie folgt definiert:
Lösung
Zur Optimierung des Fahrlehrergesetzes, zur Modernisierung der Fahrschulausbildung und zur korrekten Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG werden einzelne Vorschriften des Fahrlehrergesetzes überarbeitet. Auf diese Weise werden insbesondere die Fahrschulüberwachung, die Verwaltungsverfahren und die Berufsausübung von Fahrlehrern aus anderen EU-Mitgliedstaaten erleichtert und die Fahrschulausbildung zukunftsfähig gestaltet.
Der Referentenentwurf “Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze” enthält in folgenden Gesetzen Änderungen:
Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze
Das Verkehrsministerium hat das Problem und Ziel wie folgt definiert:
Problem und Ziel
Die derzeitigen Regelungen zur Fahrschulausbildung entsprechen nur noch teilweise den modernen Anforderungen an ein theoretisches Lernen. Insbesondere digitale Lehr- und Lernformen werden bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Die Fahrschulausbildung ist zudem durch weitgehend analoge und papiergebundene Ausbildungs- und Verwaltungsabläufe geprägt. Digitale Verfahren zur Dokumentation, Nachweisführung und Kommunikation zwischen Fahrschulen und Behörden sind bisher kaum etabliert. Dies führt zu erhöhtem Verwaltungsaufwand und vermeidbaren Kosten. Die bestehenden Strukturen wirken sich unmittelbar auf die Kosten der Fahrschulausbildung aus und tragen dazu bei, dass der Erwerb einer Fahrerlaubnis für viele Menschen finanziell stark belastend ist.
Ziel der Verordnung ist es, die Fahrschulausbildung an die heutigen Methoden des Lernens anzupassen, digitale Ausbildungselemente stärker zu integrieren, die strukturellen Defizite zu beheben, die Effizienzpotenziale digitaler Verfahren zu nutzen und dadurch die Kosten der Fahrausbildung zu senken. Zugleich sollen die Vorgaben des Koalitionsvertrags zur Verbesserung der Bezahlbarkeit des Führerscheinerwerbs sowie die Beschlüsse der Ver-kehrsministerkonferenz zur Modernisierung der Fahrausbildung umgesetzt werden.
Des Weiteren erfolgt eine Umsetzung von Vorschriften der Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein, konkret der Artikel 6 und 9 sowie Anlage 9 der Richtlinie, soweit diese inhaltlich neue Erweiterungen der Fahrerlaubnisklasse B auf bestimmte schwerere Kraftfahrzeuge mit alternativem Antrieb, Wohnwagen sowie bestimme Einsatzfahrzeuge mit und ohne Anhänger sowie der Fahrerlaubnisklasse BE auf bestimmte schwerere Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug mit alternativem Antrieb und bestimmten Anhängern unter Beachtung der Anwendungsvorschriften in Artikel 29 der Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein betreffen.
Die Lösung wird wie folgt definiert:
Lösung
Mit der Verordnung werden die rechtlichen Voraussetzungen zur Digitalisierung des Fahr-schulunterrichts und zur Entbürokratisierung der Fahrschulausbildung geschaffen. Vorge-sehen sind insbesondere die Einführung eines digitalen theoretischen Wissenserwerbs, die Straffung der verbindlichen praktischen Fahrschulausbildung, die Vereinfachung und Digi-talisierung der Dokumentations‑ und Nachweisverfahren sowie die Vereinfachung behörd-licher Abläufe. Hierdurch werden Kosten gesenkt, Verfahrensabläufe beschleunigt und Ka-pazitäten effizienter genutzt. Die Maßnahmen setzen den Auftrag des Koalitionsvertrags sowie die Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz konsequent um. Im Übrigen sollen die Ziele durch die Änderung der entsprechenden Vorschriften in den einschlägigen straßen-verkehrsrechtlichen Verordnungen erreicht werden.
Der Referentenentwurf der “Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung” umfasst folgende Änderungen: