Fahrlehrerverband Hamburg e.V.

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

Damit am Ende ein Führerschein herauskommt, muss am Anfang der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stehen. Die Hamburger Fahrschulen übernehmen das idR als Serviceleistung für Sie. Die zuständige Behörde ist der Landesbetrieb Verkehr (LBV). Dorthin übermittelt die Fahrschule alle erforderlichen Unterlagen, die sie von Ihnen zuvor erhalten muss.

Also sammeln Sie so schnell wie möglich alle Papiere zusammen, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Denn erst, wenn die Behörde geprüft hat, ob Sie eine Fahrerlaubnis erwerben dürfen, werden Sie zur Prüfung freigegeben.

Der LBV prüft, ob Ihre Personalien mit denen der Meldebehörde übereinstimmen und auch, ob Sie sich evtl. schon im Flensburger Fahreignungsregister Eintragungen eingehandelt haben. Wenn alles in Ordnung ist, wird vom LBV ein Prüfauftrag an den TÜV HANSE erteilt. Die Fahrschule erfährt dieses über ein Onlinesystem und kann die Ausbildungsplanung daran anpassen.

Unterlagen für den Führerscheinantrag

Für die Beantragung einer Fahrerlaubnis werden folgende Papiere benötigt: