Fahrlehrerverband Hamburg e.V.

Die Bus-Klassen

Besondere Ansprüche werden an die Fahrer von Bussen gestellt. Schließlich transportieren sie keine Waren, sondern Menschen. Auch hier wird in Solofahrzeuge und Fahrzeugkombinationen unterteilt. 

Zudem wird auch, wie bei den Lkw-Klassen in der Größe, in diesem Fall u.a. in der Anzahl der zu befördernden Personen unterschieden. So gibt es kleinere Busse mit bis zu 16 Fahrgästen und die größeren Busse, in denen mehr als 16 Personen befördert werden dürfen.

Die Klasse D1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, 

  • die zur Beförderung von mehr als acht, 
  • aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind 
  • und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt 
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Die Klasse D1E

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 

  • und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen

Die Klasse D

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, 

  • die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind 
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Die Klasse DE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D 

  • und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen

Außerdem berechtigt 

  • die Fahrerlaubnis der Klasse D zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1,
  • die Fahrerlaubnis der Klasse D1E zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist,
  • die Fahrerlaubnis der Klasse DE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen D1E, BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist