Unter diese Fahrerlaubnisklassen fallen mittlerweile auch Fahrzeuge, die nicht mehr viel mit Motorrädern zu tun haben. Unter anderem auch drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge. Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) unterscheidet zwischen Krafträdern, Leichtkrafträdern und Kleinkrafträdern. Zudem werden die Begriffe Leichtkraftfahrzeug und motorisierte Krankenfahrstühle aufgeführt.
Krafträder (auch mit Beiwagen)