Unter diese Klasse fallen nahezu alle Personenkraftwagen und Kleintransporter. Unter Kraftfahrzeugen im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) versteht man nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden.
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg,
Fahrzeugkombinationen,
Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B