Fahrlehrerverband Hamburg e.V.

Die Fahrerlaubnisklassen im Pkw-Bereich

Die Fahrerlaubnisklasse B

Unter diese Klasse fallen nahezu alle Personenkraftwagen und Kleintransporter. Unter Kraftfahrzeugen im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) versteht man nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden.

Klasse B

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, 

  • die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind 
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder 
  • mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten werden

Klasse BE

Fahrzeugkombinationen, 

  • die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder 
  • Sattelanhänger bestehen, 
  • sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B 

  • und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, 
  • sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3.500 kg jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt.

Außerdem berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L