Fahrlehrerverband Hamburg e.V.

Der Fahrlehrerverband Hamburg e. V.

Im Jahr 1952 wurde der Fahrlehrerverband Hamburg e. V. ins Vereinsregister eingetragen. Seither vertritt er die Interessen seiner Mitglieder. Es ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Fahrlehrern, deren Wirkungsstätte idR in der Freien und Hansestadt Hamburg liegt. 

Vertretung

Der Fahrlehrerverband Hamburg e. V. wird von einem dreiköpfigen Vorstand vertreten, der von der Mitgliederversammlung, dem höchsten Gremium des Verbandes, gewählt wird. Eine Amtszeit beläuft sich auf vier Jahre.

Das Verbandsgebiet ist in fünf Bezirke unterteilt, in denen jeweils ein Bezirksleiter mit seinem Stellvertreter Ansprechpartner für die Bezirksmitglieder ist. Auch diese Vertreter werden durch die Mitglieder in einem Turnus von vier Jahren gewählt.

Mitglieder

Jeder Fahrlehrer oder Fahrlehreranwärter kann dem Fahrlehrerverband Hamburg e. V. beitreten. Mit der Mitgliedschaft erhält er das Recht alle Veranstaltungen des Verbandes zu besuchen, über alle Neuerungen informiert zu werden, Verbandsvertreter zu werden oder diese zu wählen und seine Anliegen über die offiziellen Verbandsvertreter ggf. durchzusetzen.

Dem Fahrlehrerverband Hamburg e. V. können auch Berufsfremde beitreten. Sie erhalten dann den Status „Fördermitglied“. Auch sie können an allen Veranstaltungen teilnehmen und genießen bis auf das Wahlrecht, alle Privilegien eines Mitgliedes.

Bürgeranfragen

Die Vertreter des Fahrlehrerverbandes Hamburg e. V. sind auch für die Bürger Ansprechpartner in allen Belangen rund um die Verkehrssicherheit. Egal ob es um alte, neue oder weniger geläufige Regeln geht, ein Verkehrszeichen nicht richtig aufgestellt ist oder Fragen zur Fahrausbildung auftauchen. Sprechen Sie uns gerne an oder schreiben eine Mail mit Ihrem Anliegen. 

Auch Fragen zu den vorhandenen Fahrerlaubnisklassen beantworten wir gerne. Aufgrund der zahlreichen Änderungen in den vergangenen Jahren ist es immer schwieriger geworden noch zu wissen, was man eigentlich mit der alten Fahrerlaubnis fahren darf.