Fahrlehrerverband Hamburg e.V.

Arten der Mitgliedschaft im Fahrlehrerverband Hamburg e. V.

Mit den Jahren hat der Fahrlehrerverband Hamburg e.V. sich den verschiedenen Facetten des Berufs angepasst. Somit bietet der Verband für nahezu alle Bedürfnisse eine eigene Möglichkeit der Mitgliedschaft.

Mitgliedschaft

Auf Antrag kann ein/e Fahrlehrer/in mit Fahrlehrerschein dem Verband beitreten. Voraussetzung ist, dass er/sie die Satzung anerkennt und sich dieser unterwirft.

  • Jahresbeitrag für selbständige Fahrlehrer*innen: € 280,00
  • Jahresbeitrag für angestellte Fahrlehrer*innen: € 170,00
  • Jahresbeitrag für Fahrlehrer*innen im Ruhestand: € 85,00 
Schnuppermitgliedschaft

Für noch nicht ganz Entschlossene, bietet der Verband die Möglichkeit sich für ein Kalenderjahr von den Vorteilen der Verbandsmitgliedschaft überzeugen zu lassen. Diese Art beinhaltet außer dem Stimmrecht alles, was ein „normales“ Mitglied auch erhält.

Ein Kalenderjahr Schnuppermitglieder: € 85,00 

Mitgliedschaft für Familienangehörige

Damit nicht alle Informationen in einen Haushalt doppelt fließen, besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei angestellten Familienangehörigen eines Mitgliedes entsprechend anzupassen. Dies ist mit einem Beitragsnachlass verbunden.

Seniorenmitgliedschaft

Damit wir verdiente Kolleginnen und Kollegen nicht nach der Abgabe ihres Fahrlehrerscheines verlieren, können diese im Verband, auch ohne die Lizenz, verbleiben. Der Beitrag ist auch hier ermäßigt.

Fördermitgliedschaft

Durch die vielschichtigen Kontakte, die durch die aktive Vertretung der Mitglieder entstehen, kam immer wieder die Frage auf, auch ohne Fahrlehrerschein dem Verband Unterstützung zukommen zu lassen. Diesem Anliegen trägt der Verband mit seiner Mitgliedschaft für Fördermitglieder Rechnung. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.

Ehrenmitgliedschaft

Außenstehende, die dem Verband oder dem Berufsstand außerordentliche Dienste geleistet haben, können zu Ehrenmitgliedern gewählt werden. Ehrenmitglieder unterliegen nicht der Beitragspflicht und haben kein Stimmrecht.

Ehrenvorsitz

Mitglieder, die mindestens 10 Jahre dem Vorstand angehört haben, können zum/zur Ehrenvorsitzenden gewählt werden. Er/sie unterliegt nicht der Beitragspflicht. Aufgabe des Ehrenvorsitzenden ist es, bei Bedarf, den Verband nach außen zu repräsentieren und dem Vorstand als Berater zur Verfügung zu stehen.